Aktuelle Informationen

Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIA

Erstprüfung Anlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser
Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II, III und IIIa) oder Anlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, waren unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen.

Weitere Informationen zu dem Trinkwasserschutzgebiet erhalten Sie auf der Internetseite: Umweltdaten Land SH.

Zu Fragen der Dichtheitsprüfung nutzen Sie das Fachwissen der Mitarbeiter des AZV Region Heide Tel:0481-906-380 oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Dithmarschen Tel:0481-97-0.

Trennung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

"Abwasserleitungen müssen dicht sein!"

Ist meine Abwasserleitung wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt den Boden und das Grundwasser? Diesen Fragen müssen sich zukünftig alle Grundstückseigentümer stellen. Denn nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986 - Teil 30 müssen alle Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2040 (innerhalb von Wasserschutzgebieten bis 31.12.2025!) ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen und bei uns vorgelegt werden.

Informieren Sie sich ausführlich über das Thema "Dichtheitsprüfung" und die geltenden Fristen, bis wann Ihre Grundstücksentwässerungsanlage geprüft werden muss.

Den Anwendungserlass der DIN 1986 Teil 30 Thema "Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen" und die Einführungen des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz in Schleswig Holstein entnehmen Sie bitte die aktuell gültigen Vorgaben.

 

Übersicht der geltenden Fristen - DIN 1986 Teil 30

Gewerbliche und industrielle Abwasserbeseitigung (Direkt- und Indirekteinleiter)

Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.

Diese Abwässer können giftige, langlebige, anreicherbare, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Inhaltsstoffe enthalten, die als „gefährliche Stoffe“ bezeichnet werden und die technisch unter vertretbarem Aufwand nur dort entfernt werden können, wo sie anfallen.

Mengenmäßig wird in Schleswig-Holstein der größte Teil des gewerblichen und industriellen Abwassers über eine eigene Kläranlage in ein Gewässer eingeleitet (Direkteinleitung).

Die überwiegende Anzahl der Gewerbe- und Industriebetriebe leiten jedoch ihr Abwasser nach einer Vorbehandlung in eine kommunale Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ein.

Das Indirekteinleiterhandbuch soll einerseits eine Hilfestellung für die betroffenen Betriebe und die zuständigen Behörden sein und andererseits eine Leitlinie für die Umsetzung der geltenden Vorschriften geben.