Satzungen des AZV Region Heide
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Lesefassungen (keine amtlichen Fassungen)
Amtliche Fassungen
- Allgemeine Abwassersatzung
- 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Region Heide gültig ab 01.01.2020
- 2. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Abwassersatzung des AZV gültig ab 20.12.2015
- Beitrags- und Gebührensatzung
- 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des AZV-Region-Heide
- 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des AZV Region Heide gültig ab 01.01.2020
- 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des AZV Region Heide gültig ab 01.01.2021
- 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des AZV Region Heide gültig ab 01.01.2020
- 5. Satzung zur Änderung der Beitrags-und Gebührensatzung des AZV gültig ab 01.01.2016
- Verbandssatzung, Stand vom 24.05.2013
- Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV-Region-Heide
- 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV-Region-Heide gültig ab 01.01.2019
- 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV-Region-Heide gültig ab 01.01.2019
- 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV-Region-Heide gültig ab 01.01.2019
- 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV Region Heide gültig ab 01.01.2020
- 6. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV Region Heide gültig ab 12.03.2020
- 7. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV Region Heide gültig ab 16.01.2013
Die Entwicklung der Abwassergebühren
Den Gebühren liegt eine ausführliche und umfangreiche Kalkulation eines Wirtschaftsprüfers zu Grunde. Diese Kalkulation steht allen Nutzern der Kanalisation zur persönlichen Einsicht in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Verbandsversammlung als Kontrollorgan verabschiedet jährlich die notwendige und kostendeckende Gebührenhöhe. Als Behörde verfolgen wir damit keinerlei Gewinnerzielungsabsicht, sondern sind laut Kommunalabgabengesetz verpflichtend kostendeckend tätig. Zur preislichen Einordnung ist oftmals ein Blick in die Vergangenheit erhellend: So betrug die Abwasserentsorgungsgebühr der Stadt Heide in den Jahren 2010 bis 2015 € 2,45 – seinerzeit wurde Schmutz- und Niederschlagswasser noch nicht getrennt abgerechnet. Trotz hohem Ivestitionslevel in der letzten Dekade mit Gesamtinvestitionen von über 35 Mio. € beträgt die Gebührenanpassung in 2023 somit nur moderate 6% in 13 Jahren.
Infoschreiben Beiträge und Hausanschluss
Archiv
Ostrohe
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die leitungsgebundene Abwasseranlage (Beitrags- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ostrohe in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.09.2005
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die leitungsgebundene Abwasseranlage (Beitrags- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ostrohe