Zählerstand Gartenwasserzähler

Das vom Gartenwasserzähler erfasste Wasser darf zu keiner Zeit in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (weder Schmutz- noch Niederschlagswasser). Bedenken Sie bitte, dass auch eine oberflächige Ableitung des Wassers über befestigte Hofflächen auf die öffentliche Straße eine solche Einleitung darstellt.

Das Abzugswasser muss schadlos auf Ihrem Grundstück versickern oder verdunsten.

Der Zählerstand des Zählers muss von Ihnen selbst abgelesen und spätestens im Dezember jeden Jahres dem Abwasserzweckverband Region Heide mitgeteilt werden.

Da nur geeichte Zähler anerkannt werden, ist der Zähler nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) auszutauschen und die Daten des neuen Zählers unter Angabe der Zählernummer schriftlich mitzuteilen. Bitte beachten Sie somit das Ablaufdatum Ihres Zählers und tauschen diesen rechtzeitig aus, um zu verhindern, dass Ihnen Gutschriftsbeträge entgehen.

Eigentümer


Angaben zum Zähler

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