Über den AZV Region Heide

Die Planung des AZV begann bereits 2010 mit der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Gutachten zur "Gründung eines Zweckverbandes" zu erstellen.

Anfang 2013 war es dann soweit: Der AZV Region Heide wurde von der Heider Ratsversammlung sowie den Gemeindevertretungen von Lohe-Rickelshof und Wöhrden "aus der Taufe gehoben". Alle Gebietskörperschaften arbeiten bereits seit vielen Jahren im Bereich der Abwasserbeseitigung erfolgreich zusammen. So wird auch schon seit Jahren das Schmutzwasser der Gemeinde Nordhastedt über eine Druckrohrleitung an das Heider Abwassernetz abgegeben. Zum 01.01.2019 wurde als viertes Mitglied die Gemeinde Ostrohe aufgenommen. Jüngstes Mitglied ist die Gemeinde Norderwöhrden, die zum 01.01.2024 Mitglied im AZV Region Heide wurde. Für Gespräche mit weiteren Gemeinden im Heider Umland ist der AZV grundsätzlich offen.

Als Zweckverband ist der AZV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Verbandsform wurde gewählt, da alle Aufgaben im Abwasserbereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden müssen.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist eine Rechtsform des öffentlichen Rechts und wird angewendet bei Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdankt. Eine derartige Organisation wird im Gegensatz zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich verfasst und bleibt unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehen. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt als juristische Person, hat Rechte und Pflichten und darf somit klagen und verklagt werden. Ihre Bediensteten sind die Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes. Körperschaften können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts insbesondere Gesetze im materiellen Sinne erlassen.

Dies geschieht auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung durch Satzungen, welche auch in Grundrechte der Unterworfenen eingreifen können.