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Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Konditionen für Abzugszähler zur Gartenbewässerung

Für alle Abzugszähler, die ab dem 1. Januar 2026 neu angemeldet oder nach Ablauf der Eichfrist neu installiert werden, fällt eine jährliche Gebühr von 25 € an.

Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger Abzugszähler für Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden – beispielsweise zur Gartenbewässerung – kostenfrei nutzen. Diese Regelung ändert sich zum Jahreswechsel.

Hintergrund der Änderung

Mit mittlerweile über 1.000 installierten Abzugszählern ist der Verwaltungsaufwand erheblich gestiegen. Die bereits zu Jahresbeginn 2025 angekündigten und zwischenzeitlich beschlossenen Satzungsänderungen sehen daher ab 2026 eine jährliche Gebühr vor. Das Jahr 2025 diente als Übergangszeitraum, in dem die bisherige gebührenfreie Regelung noch galt.

Was bedeutet das konkret?

Für alle Abzugszähler, die ab dem 1. Januar 2026 neu angemeldet oder nach Ablauf der Eichfrist neu installiert werden, fällt eine jährliche Gebühr von 25 € an.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.