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Info zu den Gebührenbescheiden 2025 - Versand Mitte/Ende Februar 2026

Für das Jahr 2025 betragen die Gebührensätze € 3,93 pro m³ Schmutzwasser und € 0,38 pro m² versiegelter Fläche für das Segment Niederschlagswasser. Ab 2026 steigt die Schmutzwassergebühr auf 4,12 € pro m³ und die Gebühr für Niederschlagswasser auf € 0,43 pro m² versiegelter Fläche.

Analog zu den vergangenen Jahren erfolgt der Versand der Bescheide für das abgelaufene Veranlagungsjahr 2025 planmäßig am 20. Februar 2026.

Zur Erstellung der Schmutzwasserbescheide benötigen wir als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zwingend die Jahresverbräuche der Frischwasserlieferanten (bspw. für die Stadt Heide die Stadtwerke Heide GmbH).

Ein früherer Bescheidversand ist leider nicht möglich, da uns diese Daten in Gänze immer erst Ende Januar vorliegen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können jedoch in der Regel die Höhe Ihrer Gebührenbescheide auch vor Erhalt des Gebührenbescheides selbst ermitteln. Der Niederschlagswasserbescheid ändert sich nur dann, wenn sich entweder der Gebührensatz geändert hat oder aber auf dem betroffenen Grundstück im Veranlagungsjahr Änderungen hinsichtlich der Versiegelung ergeben haben und diese dem AZV entsprechend mitgeteilt wurden. Ansonsten bleibt die Höhe des Bescheids unverändert bestehen.

Die Höhe des Schmutzwasserbescheids wird durch Multiplikation der verbrauchten Frischwassermenge mit dem aktuellen Gebührensatz ermittelt. Der AZV erhebt bislang (noch) keine monatliche Grundgebühr. Somit kann auch hier die Höhe des Schmutzwasserbescheids selbst ermitteln werden, sobald die Jahresabrechnung des Frischwasserversorgers vorliegt. 

Für das Jahr 2025 betragen die Gebührensätze € 3,93 pro m³ Schmutzwasser und € 0,38 pro m² versiegelter Fläche für das Segment Niederschlagswasser.

Die Verbandsversammlung ist der Empfehlung des Vorstands gefolgt und hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 folgende Gebührensätze für das Jahr 2026 beschlossen:

  • Schmutzwasser: 4,12 €/m³
  • Niederschlagswasser: 0,43 €/m²
  • pro abflussloser Grube: pauschal 148,75 € zzgl. 31,00 €/m³
  • pro Kleinkläranlage: pauschal 148,75 € zzgl. 53,53 €/m³
  • Leerfahrt: 148,75 €

Bitte beachten Sie, dass sich die Abschlagszahlungen für den Bereich Schmutzwasser daher ab 2026 erhöhen werden.