(Dieser Artikel ist älter als 30 Tage und könnte veraltete Inhalte beinhalten)

Informationen zu den Gebührenbescheiden 2021

Der postalische Versand der Schmutz- und Niederschlagswasserbescheide 2021 ist planmäßig für den 18. Februar 2022 vorgesehen.

Analog zu den vergangenen Jahren erhalten Sie die Bescheide für das abgelaufene Veranlagungsjahr 2021 planmäßig Mitte / Ende Februar 2022.
Zur Erstellung der Schmutzwasserbescheide benötigen wir als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zwingend die Jahresverbräuche der Frischwasserlieferanten (bspw. für die Stadt Heide die Stadtwerke Heide GmbH).

Ein früherer Bescheidversand ist uns leider nicht möglich, da uns diese Daten in Gänze immer erst Ende Januar vorliegen.

Sie können jedoch in der Regel die Höhe Ihrer Gebührenbescheide auch vor Erhalt unseres Bescheides selbst ermitteln. Der Niederschlagswasserbescheid ändert sich nur dann, wenn sich entweder der Gebührensatz geändert hat oder aber auf Ihrem Grundstück im Veranlagungsjahr Änderungen hinsichtlich der Versiegelung ergeben und Sie uns diese entsprechend mitgeteilt haben.  Ansonsten bleibt die Höhe des Bescheids unverändert bestehen.

Die Höhe Ihres Schmutzwasserbescheids ermitteln Sie durch Multiplikation der verbrauchten Frischwassermenge mit dem aktuellen Gebührensatz. Der AZV erhebt bislang keine monatliche Grundgebühr. Somit können Sie auch hier die Höhe Ihres Schmutzwasserbescheids selbst ermitteln, sobald Ihnen die Jahresabrechnung Ihres Frischwasserversorgers vorliegt. 

Sollten sich Gebührensätze erhöhen, informieren wir alle Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich im Vorwege auf unserer Homepage und / oder in der örtlichen Presse. 

Für die Jahre 2020 bis voraussichtlich 2023 betragen die Gebührensätze unverändert: € 2,30 pro m³ Schmutzwasser und € 0,30 pro m² versiegelter Fläche.

 

Laden Sie die aktuelle Bürgerinfo hier herunter!

Zurück