Bitte bis zum Jahresende daran denken! Zählerstand Gartenwasserzähler an den AZV übermitteln.
Gleich online hier
Der Zählerstand des Zählers muss von dem Eigentümer/der Eigentümerin selbst abgelesen und spätestens im Dezember jeden Jahres dem Abwasserzweckverband Region Heide mitgeteilt werden.
Da nur geeichte Zähler anerkannt werden, ist der Zähler nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) auszutauschen und die Daten des neuen Zählers unter Angabe der Zählernummer schriftlich mitzuteilen. Bitte beachten Sie somit das Ablaufdatum Ihres Zählers und tauschen diesen rechtzeitig aus, um zu verhindern, dass Ihnen Gutschriftsbeträge entgehen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!